HAUSANSCHLUSS-SANIERUNG

Hausbesitzer sind verpflichtet nachzuweisen, dass Abwasserleitungen (Fallrohre und Hausanschlussleitungen bis DN200) den aktuellen Anforderungen des Umweltschutzes entsprechen.

Dabei gibt es drei Anforderungen, die von Abwasserleitungen erfüllt werden müssen. Die Leitungen müssen dicht, stabil und betriebssicher sein. Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, den Zustand der Rohrleitungen durch eine Inspektion zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können bei Bedarf Sanierungsarbeiten durchgeführt werden - vorausgesetzt, eine grabenlose Sanierung der Rohrleitungen ist technisch noch möglich.